Der TSV Berg 1959 e. V., Jahnstraße 17, 88276 Berg – im Folgenden Verein genannt – erlässt folgende Beitragsordnung:
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
(1) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
(2) Die Mitgliedersammlung hat am 06.04.2022 beschlossen, dass der Beitrag für Erwachsene und Jugendliche jährlich um 2,00 Euro, der Beitrag für Familien jährlich um 4,00 Euro steigt.
(3) Die daraus resultierenden festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgesetzt werden.
§ 3 Beitragslevel 2022
Stufe 01 | Jugendliche | Siehe in Downloads Beitrittserklärung
Stufe 02 | Erwachsene | Siehe in Downloads Beitrittserklärung
Stufe 03 | Familien | Siehe in Downloads Beitrittserklärung
(1) Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 03 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliedsversammlung vorgegebenen Beiträge.
(2) Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklasse 03.
(3) Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB), die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom WLSB festgelegten Sätze.
(4) Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.02. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
(5) Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 01.02. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Es ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich 5,00 € zu zahlen.
(6) Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 10,00 € pro Mahnung erhoben.
(7) Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50 % des Beitragssatzes.
(8) Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstands gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.
§ 4 Gebühren
(1) Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
(2) Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union und dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gespeichert.
§ 5 Vereinskonto
Name: TSV Berg 1959 e. V.
IBAN: DE93 6506 2577 0047 5390 03
BIC: GENODES1RRV
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 6 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist nur per E-Mail oder postalisch per Einschreiben bis zum 30.09. des Jahres zum Jahresende möglich.
§ 7 In-Kraft-Treten
Die Beitragsordnung ist seit dem 06.04.2022 in Kraft getreten.